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Ed. Sonne. — XVI. Die Unterhaltung der Weichen etc.
Wir beschränken uns somit auf einige Bemerkungen über die Maassregeln, welche
im Interesse einer sparsamen Verwendung der Beleuehtungsstoffe zu treffen sind (Ver-
anschlagung, controlirende Rapporte, Ersparnissprämien u. s. w.).
Eine sorgfältige, jährlich zu veranstaltende Veranschlagung ist auch in diesem
Falle die unentbehrliche Grundlage für alle sonstigen Anordnungen. Dieselbe ist durch
einen »Beleuchtungskalender«, welcher in Durchschnittszahlen Beginn, Ende und
Dauer der Nacht für jeden Monat des Jahres enthält, und durch genaue Beobach-
tungen über den stündlichen Verbrauch an Beleuchtungsstoffen (namentlich Rüböl und
Erdöl bei verschiedenen Formen und Dimensionen der Dochte vorzubereiten. Ein-
zelheiten hierüber, sowie Formulare für die weiter unten zu erwähnenden Rapporte
bildet man: Organ 1864, p. 240 (Controle des Beleuchtungsmaterials beim Stations-
und Zugdienste der Oesterreichischen Südbahngesellschaft). Sodann ist für jeden
Bahnhof und für jeden Bahnmeisterdistrict eine tabellarische Zusammenstellung anzu-
fertigen, welche nach weist, wie die einzelnen Lampen oder die Gruppen gleichartiger
Lampen Nachts benutzt werden. Auf Grund der erwähnten Zusammenstellungen, kann
dann die Brennstundenberechnung und die Ermittelung des voraussichtlichen Brenn-
stoffverbrauchs vorgenommen werden. Da jeder Monat andere Brennzeiten mit sich
bringt, so ergeben sich hieraus ziemlich umfangreiche tabellarische Berechnungen. Ob
man bereits versucht hat, dieselben durch graphische Ermittelungen zu ersetzen, ist
uns nicht bekannt. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass dies gut gehen würde,
weil man von einem einzigen geeignet vorbereiteten Tableau die Brennstunden
ganz bequem abmessen könnte.
Wenn die Veranschlagung ein einigermaassen zuverlässiges Resultat ergeben
und nicht zu umständlich werden soll, so dürfen auf ein und derselben Bahn nur
Dochte von genau übereinstimmenden Dimensionen in einer nicht zu grossen Zahl von
Sorten verwendet werden.
Ferner ist es nun erforderlich, dass der wirklich stattgehabte Verbrauch an
Beleuchtungsstoffen von Zeit zu Zeit mit dem veranschlagten Quantum verglichen
wird. Die Oesterreichische Südbahn hat nach Ausweis des oben erwähnten Aufsatzes
für diesen Zweck Monatsrapporte eingeführt und ist mit dieser Anordnung wohl
etwas weit gegangen. Man wird indess mindestens vierteljährlich einen Nachweis
hinsichtlich der zwischen dem Verbrauch und dem Voranschläge zu gewärtigenden
Differenzen verlangen können und jährlich einen Hauptabschluss veranstalten. Die
Anwendung des Systems der Ersparnissprämien für den vorliegenden Fall soll bereits
mit Erfolg stattgefunden haben. Es ist indess nicht zu verkennen, wie bei Einführung
derartiger Prämien die Beamten in Versuchung kommen, zur Unrechten Zeit und am
Unrechten Ort mit den Beleuchtungsstoffen zu sparen.
Ein Austausch der Ansichten der verschiedenen Eisenbahnverwaltungen über
die zweckmässigsten Maassregeln zur Erzielung von Oekonomie bei Verwendung der
Beleuchtungsstoffe wäre gewiss am Platze.
tung der Züge, welche auch allgemeine, für die Stationsbeleuchtung gültige Regeln enthält). Da-
selbst. IV., 565 (Rapportirung über den Verbrauch an Beleuchtungsstoffen, Personal für die Be-
leuchtung, Prämien).
