S. Baptismi Historia: Das ist/ Heilige Tauff-Historia : Jn welcher Die Warheit der Ersten- Ein- vnd Eygentlichen Tauffordnung Jesu Christi, Aus heiliger Schrifft deutlich widerholt/ darzu aus vielen Alten vnd Newen/ Kirchenhistorien/ durch alle Hundert Jährige Zeiten/ von Anfang der Tauff bißhieher/ bezeuget/ Vnd wie solche fast nach allen Hauptstücken/ offt verändert/ vnd in schändliche Mißbräuch verkehret sey worden ... / Anfänglich durch ... H. Johan. Montanum kurtz/ vnd mit blossen Allegaten in Niderlandischer Sprach beschrieben/ Nach dessen Todt aber aus seinen hinderlassenen Schrifften/ vnd andern Autoren vollkomlich vermehret/ vnd in die Hochdeutsche Sprach übersetzet/ Durch Jacob Mehrning aus Holstein/ der Göttlichen Warheit Studiosum
Dortmundt, 1647
Citation link: http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Gue-1717
URN: urn:nbn:de:tuda-tudigit-123419
DOI: https://doi.org/10.25534/tudigit-12341
METS
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Content
- Einband
- Titelblatt
- Matth. 3, v. 16, 17. Marc. 1, V. 10, 11
- Vorrede über die H. Tauff-Historiam
- Die heilige TauffHistoria / Erter Theil
- Das I. Capitel / von Johannis Tauffe
- Das II. Capitel / Was die Centuriatores zu Magdeburg von dieser Tauffe Johannis zeugen
- Das III. Capitel / Von der Tauffe unsers HERRN JEsu CHristi / und was sich dabey habe zugetragen
- Das IV. Capitel / Ob unser lieber HERR JEsus auch selber also / wie Johannes gelehret und getauffet habe? Und was Johannes mehr von ihm gezeuget?
- Das V. Capitel / Ob unser HErr Jesus Christus auch jemals umündige Kinder also gelehret / und sie getaufft haben wolle?
- Das VI. Capitel / Was Christus den NICODEMUM gelehrt habe / von der Widergeburt / welche Lehre bey die Tauffe gehörig
- Das VII. Capitel / Der Text der ersten / einigen und eigentlichen Tauffordnung unsers HErren und Heylands Jesu Christi / die er seinen Jüngern und Aposteln / am Tage seiner Himmelfart / in aller Welt biß ans Ende zu halten gestifftet und befohlen hat
- Das VIII. Capitel / Etliche Catechistische Fragstcke / die zur Erklärung und rechtem Verstand der Tauffordung Christi sehr dienlich / aus den Worten des HERREN Jesu selbst meisten theils genommen : Wie auch aus andern Sprüchen der Schrifft
- Das IX. Capitel / Die heilige Spostel haben diese heilige Tauffordnung JEsu Christi in allen Stücken getrewlich gehalten / unnd keinen zum Lehrjünger CHRist noch zur Tauffe / noch in die Gemeine Christi angenommen / er sey dann zuvor gelehret / bekehret und glaubig an den HERRN JEsum worden
- Das X. Capitel / Was die heiligen Apostel vor und bey Verrichtung ihrer Tauffen für Tauff-Predigten gehalten
- Das XI. Capitel / Was die heiligen Apostel sonsten hin un wider in ihren Schrifften und Episteln für herzliche Lehren und Ermahnungen / von der wahren Tauffe genommen / an die Gemeine Christi geschrieben / und hinderlassen haben / an diejenige / so einmahl recht getaufft sind gewesen
- Das XII. Capitel / Von den Ursachen / warumb Christus eher zu lehren als zu tauffen verordnet habe?
- Beschluß dieses Ersten Theils der heiligen Thauffhistorie
- Register über die Capitel des Ersten Theils dieser heiligen Tauffhistorien
- Der heiligen TauffHistoriae Ander Theil
- In der Ersten 100 Jährigen Zeit (Centuria genant) stehen Centuria I. im I. Nuch und 4. Capitel von der Tauffe Christi und der Apostel also
- Zeugnussen des II Theils / der Tauffhistoriae / aus der andern hundertjährigen Zeit / von Anno 100. biß 200
- Cap. 3. Zeugnussen der Dritten 100. Jährigen Zeit / von Anno 200. an / biß 300 da sich dann der Erste Abfall von der Tauffordnung Christi begunt in Cypriano zuregen
- Das 4. Capitel : Zeugnussen aus der Vierdten Hundertjährigen Zeit / von Anno 300. an / biß Anno 400
- Das V. Cpitel. Centuria V. Tauffzeugnussen ans den Lehrern und Historien der 500 Jährigen Zeit / von Anno 400. an biß auffs 500. Jahr
- Das VI. Capitel. Centuria VI. Tauffzeugnussen aus den Lehrern und Historien der 600. Jährigen Zeit / von Anno 500. an / biß auffs 600. Jahr
- Das VII. Capitel. Centuria VII. Heil. TauffHistorien Zeugnussen aus der 700. Jährigen zeit / von Anno 600. an biß auffs 700. Jahr
- Das VIII. Caitel. Centuria VIII. Zeugnussen der TuaffHistriae aus den Altvätern der 800. Jährigen Zeit / von Anno Christi 700. an / biß 800
- Das IX. Capitel. Centuria IX. Zeugnussen der heiligen TuaffHistorien aus den Lehrern der 900. Jährigen Zeit / von Anno 800. an biß 900
- Das X. Capitel / Centuria X. Zeugnussen der heiligen TauffHistorien aus den Lehrern der 1000. Jährigen Zeit / von Anno 900. nach der Geburt Christi biß 1000
- Das XI. Capitel / Centuria XI. Zeugnussen der heiligen TauffHistorien aus den Lehrern der 1100. Jährigen Zeit / von 1000. an biß 1100
- Das XII. Capitel / Centuria XII. Zeungussen der heiligen TauffHistoria aus den Lehrern der 1200. Jährigen Zeit / von 1100. an bis 1200
- Das XIII. Capitel / Centuria XIII. Zeugnussen der heiligen TauffHistoria aus den Lehrern der 1300. Jährigen Zeit / von Anno 1200. an bis 1300
- Das XIV. Capitel / Centuria XIV. Zeugnussen der heiligen TauffHistorien aus der 1400. Jährigen zeit / von Anno 1300. biß 1400
- Das XV. Capitel / Centuria XV. Zeugnussen der TauffHistorien aus der 1500. jährigen Zeit / von Anno 1400. an / biß 1500
- Das XVI. Capitel / Cent. XVI. Zeugnussen der TauffHistorien aus der 1600. jährigen Zeit / von Anno 1500. an / biß 1600
- Das XVII. Capitel / Centuria XVII. Etliche Zeugnussen der TauffHistorien aus der 1700. jährigen Zeit / von Anno 1600. an biß jetzt ins 1648. Jahr
- Appendix. Zum Beschluß dieser TauffHistoriae folgen eine und andere nützliche und nötige Vermahnungen zur Newen-Geistlichen- und Widergeburt / ohne welche auch die nicht selig werden können / die schon recht nach Christi Tauffordnung getaufft sind / und ja so wenig / als die / so nich recht darnach getaufft werden
- Register der fürnehmbsten Authoren und Sachen in dieser H. Tauffhistoria
- Errata graviora
- Einband