Warhaffte Censur und Gegenstellung/ Worauß Ein jeder von Passion entferndter Rechtsliebender Leser augenscheinlich zu vernehmen/ daß die von einigen Calumnianten venali Calamo ohnlängst außgefertigte also genandte Vrsachen (warumb das Kayserl. Cammer-Gericht in des Heil. Reichs-Stadt Wetzflar (ob sie sich auch in allem/ was man verlangen könte/ offeriren wolte/ nicht substiren könne) im Grund der Warheit unwahr/ irrig/ ungereimbt/ und deßwegen vor eine Gewissenlose Auffdichtung zu achten
[Deutschland], 1690
Stück 5 in Sammelband
Citation link: http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Gue-6091-05
URN: urn:nbn:de:tuda-tudigit-94740
DOI: https://doi.org/10.25534/tudigit-9474
METS
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/iiif/Gue-6091-05/manifest.json
Content
- Titelseite
- Inhalt Flugschrift
- Anhang Flugschrift
- LIT. A. Beschreibung der Stadt Wetzslar.
- LIT. B. Auff die ohnlängsthin dem Kayserl. Cammer Gericht von der Stadt Wetzslar praesentirte puncten wird nachfolgende gegen Erklärung gegeben.
- LIT. C. Relation an Ihro Kayserl. Mayst. von gesamter Commission zu Wetzslar.
- LIT. D. Schluß des so genanten warhafften Berichts / wie es mit dem Kirchen-wesen / und bevor ab dem Catholischen Exercitio zu Wetzslar bewand; und was Vrsache / wann der Herrn Catholischen Postulato nicht deferiret / das Cammer-Gericht nicht eröffnet werden könte.
- LIT. E. Wiederholte Wetzslarische Fisch-Tax-Ordnung.